Die gelbe Teichrose, auch Teichmummel oder einfach nur ‚Mummel‘ genannt, erhebt Ende Juni bis September ihre dottergelben Blütenköpfchen aus dem Wasser. Der wissenschaftliche Name ist weitaus poetischer und stammt möglicherweise sogar vom altägyptischen Wort Nufar (in etwa ‚Gestalt‘ oder ‚Wohnstätte‘) ab. Die warmen Sommer scheint sie zu lieben, denn in diesem Jahr haben sich die sonst eher spärlichen Bestände am Karwer Parkufer sichtlich ausgedehnt. Ein Grund zur Freude, denn die Schwimmblattpflanze aus der Familie der Seerosen (Nymphaeaceae), obleich im Bestand nicht gefährdet, gehört wie alle Vertreter dieser Gruppe in Deutschland zu den "besonders geschützten" Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Die gelbe Teichrose kommt im seichteren Wasser vor, kann ihre fleischigen Rhizome jedoch auch in größeren Tiefen, bis zu 2 m und darüber, verankern. Die Blüten erinnern an große, gefüllte Sumpfdotterblumen und setzen sich aus fünf gelben Kelchblättern und bis zu 25 Kronblättern zusammen.
Die glattrandigen, grasgrünen Schwimmblätter breiten sich an langen Stielen auf der Wasseroberfläche aus und haben neben der Photosynthese (= Prozess, bei welchem Pflanzen aus dem Kohlendioxid der Luft und Nährstoffen des Wassers mit Hilfe des Sonnenlichts höherwertige Zucker herstellen) die Aufgabe, das Rhizom auf dem Grund mit genügend Sauerstoff zu versorgen. Besonders interessant sind die Früchte, die wie der ägyptische Lotus (vielleicht auch deshalb der Name ‚Nuphar‘?) eine Kapsel bilden und in unseren Breiten recht exotisch wirken.
Allerdings ist die Teichrose an den Ufern des im Sommer sehr belebten Ruppiner Sees nicht ungefährdet. Die Blattstiele sind bei mechanischer Belastung schnell durchtrennt. Bei den wasserseitigen Parkbesuchern hat sich aber leider noch nicht herumgesprochen, dass die Karwer Uferzone keine wilde Anlegestelle sondern ein Gartendenkmal ist. Gleich drei größere Motorboote, nebeneinander sind der Uferflora bestimmt nicht förderlich (siehe Foto).
Die Folgen: abgerissene Seerosenblätter die allenthalben zu sehen sind. Eine Einschränkung der Zugänglichkeit, zumindest auf dem Parkabschnitt zwischen Badestelle und dem Bootsanlieger bei den Gnewikower Bungalows, wäre aus Sicht des Parkvereins daher in Zukunft im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes dringend angeraten.