Was ist ‚LEADER‘?

Die Europäische Union subventioniert in der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 die Entwicklung der ländlichen Räume in der gesamten Europäischen Union mit insgesamt 95,6 Mrd €. Der zu diesem Zweck von der EU Kommission eingerichtete Agrar-Fonds wird als ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bezeichnet. Die Vergabe von Mitteln aus diesem Fonds erfolgt auf Grundlage von Programmen. Eines dieser Programme ist das 1991 eingerichtete und von der EU seither weiter geführte Förderprogramm LEADER (Liaison Entre Actions de Dévelopement de l'Économie Rurale = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).

 

Der LEADER-Ansatz zielt darauf ab, regional-lokale Projekte in ländlichen Räumen zu unterstützen. Dabei spielt der „Bottom-up“-Gedanke eine wesentliche Rolle, d. h. die Projektideen werden vor Ort von einzelnen Personen oder Gruppen eigenständig entwickelt und über ein festgelegtes Antragsverfahren zur Förderung vorgeschlagen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vernetzung von Projekten innerhalb der Region und auch über die Regionen hinaus. In unserem Fall als konkretes Beispiel: Das Karwer Parkprojekt könnte sich sehr gut mit Tourismusprojekten der Region (der Gutspark als authentischer Punkt eines Fontanewanderwegs um den Ruppiner See), künstlerischen Projekten (14 Fontanebänke wurden rund um den See errichtet wovon eine auf dem Karwer Gutshof steht) und/oder anderen Guts- und Schlossparks regional und überregional vernetzen.

 

LEADER-Projekte können ganz unterschiedliche Ausrichtungen haben. Eine besondere Vermarktungsidee für Produkte der Region kann genauso förderungswürdig sein wie ein Projekt zur Erhaltung von Natur- und Landschaft, zur Förderung des Tourismus oder zur Stärkung von Dorfstrukturen.

 

Geregelte Mittelvergabe

Damit die Antragsverfahren und die Vergabepraxis in allen europäischen Mitgliedstaaten einheitlich ablaufen gibt es gesetzliche Regelungen. Speziell mit dem ELER-Fonds befasst sich die europäische ‚ELER‘-Verordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 1305/2013). EU-Verordnungen gelten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in allen Mitgliedstaaten der EU. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der ‚ELER‘-Verordnung (VO) sind in Deutschland das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und in den Bundesländern Berlin/Brandenburg das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zuständig. Das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium und das Land Berlin haben für die ELER-Periode 2014 – 2020 ein von der Kommission genehmigtes Entwicklungsprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgelegt, welches die gesetzlichen EU Vorgaben widerspiegelt. In diesem Programm ist auch LEADER als Teilprogramm enthalten (M19: Unterstützung von Maßnahmen die von der örtlichen Bevölkerung zur lokalen Entwicklung betrieben werden).

 

Die Deutsche Vernetzungsstelle für ländliche Räume (DVS)

Unter Federführung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde zur Koordination der bundesweiten Aktivitäten gemäß Artikel 54 der ‚ELER-Verordnung‘ ein nationales Netzwerk für den ländlichen Raum errichtet, die Deutsche Vernetzungsstelle für ländliche Räume (DVS). Dieses Netzwerk umfasst alle maßgeblichen Organisationen und Verwaltungen, die im Bereich der ländlichen Entwicklung in Deutschland tätig sind. Sitz der DVS ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn. Die DVS ist Bindeglied und Schnittstelle zwischen Bundes- und Landesministerien und unterstützt die von den Bundesländern ausgewiesenen LEADER-Regionen (s.u.). Auf der DVS-Webseite sind das LEADER-Konzept und die Förderverfahren leicht verständlich (auch mit einem Einführungsvideo) und ausführlich beschrieben.

 

Lokale Aktionsgruppen (LAGs) - Förderung im Kaskadenprinzip

Um das LEADER-Prinzip „von unten nach oben“ zu verwirklichen und die ländlichen Regionen sowie die lokalen Akteure tatsächlich zu erreichen, ist jedoch eine feinere Struktur notwendig. Daher werden in jedem Bundesland kleinteiligere LEADER-Regionen bestimmt. In den LEADER-Regionen kümmern sich wiederum Lokale Aktionsgruppen (gemäß VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013, Artikel 34), abgekürzt LAGs, um die LEADER-Umsetzung direkt vor Ort. Derzeit sind in Deutschland 13 Bundesländer in 321 LEADER-Regionen aufgeteilt. Allein in Brandenburg wurden 14 Lokale Aktionsgruppen, übrigens auf Basis eines Wettbewerbs, etabliert.

 

LAG-Kontaktpunkt für die Region Ostprignitz-Ruppin

Mit den LAGs erreicht das Verästelungsprinzip nun die Basis. Die zuständige regionale Lokale Aktionsgruppe (LAG) für die Region Ostprignitz-Ruppin ist der „Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V.“. Der Verein wurde 2007 gegründet und besteht, wie EU-weit vorgeschrieben, aus Vertretern von Kommunen sowie des wirtschaftlichen und des gesellschaftlichen Lebens. Aufgabe des Vereins ist die Unterstützung der Regionalentwicklung und des ländlichen Raumes der Region Ostprignitz-Ruppin. Der Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V. ist somit auch für die Umsetzung von LEADER-Projekten vor Ort verantwortlich. Hier werden schlussendlich die Anträge auf LEADER-Förderung, die aus der Bevölkerung kommen, gestellt. Die Anträge (Projektbögen) werden dann auf Basis festgelegter Kriterien bewertet. Grundlage für die Auswahl von Projekten ist die "Regionale Entwicklungsstrategie der Region Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2014-2020" (RES), welche wiederum mit dem ministeriellen Förderprogrammen im Einklang steht.

 

Um Fördermittel zu beantragen muss ein Projektbogen ausgefüllt werden. Für die Einreichung von Projektbögen bei der LAG gibt es pro Jahr mindestens zwei Stichtage. Im Jahr 2017 sind diese Termine der 15. März und der 15. September.

 

 

Der Parkverein Karwe e.V. hat zum Stichtag 15. September 2017 bei der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe ein LEADER-Projekt mit dem Ziel eingereicht, die Parksanierung zu finanzieren und voranzutreiben. Die gute Nachricht: das Karwer Parkprojekt wurde im Juli 2018 bewilligt!   

 

Zu guter Letzt (oder Zuerst): Hilfe durch Regionalmanagement

Ein Tipp für die Umsetzung eigener Projektideen im Rahmen von LEADER. Um herauszufinden, ob sich der Aufwand für einen Projektantrag überhaupt lohnt, gibt es kompetente Hilfestellung vor Ort durch Regionalmanagement-Büros. Für die Region Ostprignitz-Ruppin sind das Büro Blau, eine gemeinnützige GmbH, (Ansprechpartner: Ingrid Lankenau und Frank Baumann) und die KoRiS Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung GbR verantwortlich.

 

Um die Chancen einer LEADER-Bewerbung auszuloten, hat sich der Vorstand des Parkvereins Karwe e.V. im Vorfeld umfassend vom Regionalmanagement beraten lassen.